Naturheilpraxis Lebensklang
Naturheilpraxis Lebensklang

Honorar

Naturheilkundliche Therapien und Psychotherapie:

Die Therapieleistungen werden angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet. Nähere Informationen können Sie dem Behandlungsvertrag entnehmen, der Ihnen vor Therapiebeginn ausgehändigt wird.

 

Die Naturheilpraxis Lebensklang ist eine Selbstzahlerpraxis, d. h. die Behandlungskosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Private Krankenkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen übernehmen eventuell einen Teil der Kosten.

 

 

Weitere Infos zur Kostenbeteiligung bei Psychotherapien:

Einige private Krankenversicherungen sowie einige Zusatzversicherungen beteiligen sich je nach vereinbarten Versicherungsbedingungen an den Kosten für eine Psychotherapie. Dabei kann die psychotherapeutische Behandlung auf eine bestimmte Stundenzahl pro Jahr begrenzt sein und die Kassen behalten sich zumeist auch vor, die Kostenübernahme davon abhängig zu machen, ob sie für psychotherapeutische Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt haben.

 

 

Steuerliche Absetzbarkeit:

Die Honorare für eine naturheilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az:3K2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind. Für die Anrechnung der Kosten ist Voraussetzung, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

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